In Oberösterreich wurden 2 Bewilligungen für Automatensalons mit je 363 Glücksspielautomaten und eine Bewilligung für Einzelaufstellung mit 450 Glücksspielautomaten für 10 Jahre erteilt.
Somit dürfen mit Ausnahme der Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien Gesellschaft nur die oben erwähnten drei Anbieter in Oberösterreich Glücksspielautomaten betreiben.
Alle übrigen Glücksspielautomaten sind gesetzeswidrig!